

Sollte die Notwendigkeit für eine psychomotorische oder heilpädagogische Förderung Ihres Kindes festgestellt werden, übernimmt die Stadt Dortmund unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die Stadt Dortmund auf Grundlage eines Antragverfahrens, das die Eltern des betroffenen Kindes einzuleiten haben.
Die Stadt Dortmund unterscheidet zwei Antragsverfahren:
Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme von
heilpädagogischer Förderung für Kinder im Vorschulalter
ist das Sozialgesetzbuch (SGB § 9).
Kostenträger für die heilpädagogischen Maßnahmen
ist das Sozialamt der Stadt Dortmund nach Feststellung des
Förderbedarfs durch das Gesundheitsamt und zwar für Kinder
bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bzw. bis zur Einschulung.
Für die Antragstellung beim Sozialamt wird benötigt:
Das Antragsformular muss von den Eltern persönlich beim Sozialamt, Luisenstraße 11-13, 44317 Dortmund unterschrieben werden.
Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme von
psychomotorischer Förderung für Kinder im Schulalter ist das
Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG §35a).
Kostenträger ist das Jugendamt
der Stadt Dortmund nach Feststellung des Förderbedarfs Psychologische Beratungsstelle.
Für die Antragstellung beim Jugendamt wird benötigt:
Das Antragsformular muss von den Eltern persönlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendhilfedienst unterschrieben werden.