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Antragsverfahren

Sollte die Notwendigkeit für eine psychomotorische oder heilpädagogische Förderung Ihres Kindes festgestellt werden, übernimmt die Stadt Dortmund unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die Stadt Dortmund auf Grundlage eines Antragverfahrens, das die Eltern des betroffenen Kindes einzuleiten haben.

Die Stadt Dortmund unterscheidet zwei Antragsverfahren:

 

Vorschulkinder

Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme von heilpädagogischer Förderung für Kinder im Vorschulalter ist das Sozialgesetzbuch (SGB § 9).
Kostenträger für die heilpädagogischen Maßnahmen ist das Sozialamt der Stadt Dortmund nach Feststellung des Förderbedarfs durch das Gesundheitsamt und zwar für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bzw. bis zur Einschulung.

Für die Antragstellung beim Sozialamt wird benötigt:

Das Antragsformular muss von den Eltern persönlich beim Sozialamt, Luisenstraße 11-13, 44317 Dortmund unterschrieben werden.

Schulkinder

Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme von psychomotorischer Förderung für Kinder im Schulalter ist das Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG §35a).
Kostenträger ist das Jugendamt der Stadt Dortmund nach Feststellung des Förderbedarfs Psychologische Beratungsstelle.

Für die Antragstellung beim Jugendamt wird benötigt:

Das Antragsformular muss von den Eltern persönlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendhilfedienst unterschrieben werden.